Ablauf und Kosten

Terminvereinbarung

Sie können mich telefonisch, per SMS oder E-Mail kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie mir eine Sprachnachricht hinterlassen, so rufe ich Sie baldmöglichst zurück.

Praxiszeiten

Meine Praxiszeiten in Vasoldsberg 2023:

Dienstag: 08-16h

Mittwoch-Freitag: 08-13h & nach Vereinbarung

Ärztliche Zuweisung

Für die logopädische Diagnostik/Abklärung und Therapie brauchen Sie eine ärztliche Zuweisung/Verordnungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt (nicht älter als 28 Tage).

Auf dem Verordnungsschein sollte Folgendes stehen:

  1. Diagnose (zB.: funktionelle Stimmstörung)
  2. Logopädische Abklärung oder Art der Therapie (logopädische Therapie)
  3. Anzahl und Dauer der Einheiten (zB.: 10 Einheiten à 60 Min/ LP03)

Basierend auf den Ergebnissen der logopädischen Untersuchung vereinbaren wir, ob und in welchem Umfang eine logopädische Therapie stattfinden sollte.

Chefärztliche Bewilligung

Für den Antrag auf Kostenrefundierung bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie den Verordnungsschein bei manchen Krankenkassen chefärztlich bewilligen lassen. Die logopädische Therapie wird nach der Bewilligung gestartet.

Kosten

Die Kosten für die Therapie werden je nach Länge der Therapieeinheiten verrechnet und beeinhalten sowohl direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (z.B. Vor- und Nachbereitung, Vernetzung mit Ärzten/Pädagoginnen).

Die Tarife orientieren sich an früheren Empfehlungen des Berufsverbandes der österreichischen Logopäden und Logopädinnen. Die Bezahlung wird per Rechnung/in bar nach jeder Einheit getätigt.

Kostenrückerstattung

Ich bin Wahllogopädin bei allen Kassen.

Die Abrechnung erfolgt deshalb nach dem Wahlarztprinzip: Die Honorarnote begleichen Sie per Banküberweisung bzw. in bar bei mir. Anschließend können Sie die Honorarnoten zusammen mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur anteiligen Refundierung einreichen, es werden dabei ca. 50 Prozent der Kosten zurückerstattet. Besteht eine private Zusatzversicherung, können dort weitere Restkosten übernommen werden. 

Absagen

Bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Terminabsage respektive -verschiebung telefonisch oder per SMS erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider privat in Rechnung gestellt werden - diese Kosten werden vom Krankenversicherungsträger nicht erstattet. Die Krankenkassen refundieren nur wahrgenommene Termine.